Lieferungs- und Zahlungs­bedingungen

  • Die Entladegebühr und Hubgebühr (für Ziegel, Mörtel, etc.) mit LKW-Ladekran beträgt € 4,50 je Palette.
  • Paletten werden mit € 9,10/Stück (Europaletten € 15,00/Stück) in Rechnung gestellt. Bei fracht- und spesenfreier Rückgabe in wiederverwendungsfähigem Zustand werden € 2,50/Stück (Europaletten € 12,00/Stück) vergütet.
  • Foliensäcke zur Entsorgung der Folien und Umreifungsbänder stellen wir Ihnen mit € 2,50 pro Sack in Rechnung.
  • Für Regiearbeiten mit LKW-Ladekran berechnen wir € 110,00 pro Stunde.

 

Die Frachtkosten verstehen sich bei voll ausgeladenem Fahrzeug innerhalb der Frachtzone von 50 km. Für Solofahrten außerhalb des unmittelbaren Werksumkreises erfolgt ein Aufschlag von 50 % des jeweiligen Frachtbetrages.

 

Rücknahmekosten: Bei Rücknahme unversehrter Pakete berechnen wir eine Rücknahmegebühr von 30 % aus dem Nettowarenwert und Frachtkosten für Rücknahme nach dem Mindestfrachtsatz. Auftragsgefertigte Produkte werden nicht zurückgenommen.

 

Preisvereinbarungen: Mit Erscheinen und Inkraftreten dieser Preisliste verlieren alle bisherigen Preislisten / Preisvereinbarungen ihre Gültigkeit. Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund unserer allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Die in dieser Preisliste aufgeführten Preise sind im Sinne des Mehrwertsteuergesetzes Nettopreise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist hinzuzurechnen.

 

Zahlungsbedingungen: 3 % Skonto im Banklastschriftverfahren, 2 % Skonto innerhalb von 10 Tagen oder rein netto ohne Abzug innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum. Frachten sowie Paletten- und Kranentladegebühren sind nicht skontofähig.

 

Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen